Marktaustrittsschranken können auch Marktzutrittsschranken darstellen, da sie eine auf schnelle Gewinnabschöpfung zielende Hit-and-Run-Strategie verhindern.
Strukturelle Fehlentwicklungen versucht der Staat durch Interventionen zu korrigieren (Agrarmarkt), bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Teilmärkten macht er den Marktzutritt von Marktteilnehmern von der Überwindung gesetzlicher Marktzutrittsschranken abhängig (Finanzmarkt).
Demnach bedürfen Märkte einer Regulierung, wenn beträchtliche und anhaltende Marktzutrittsschranken vorhanden sind und auch keine Aussicht auf wirksamen Wettbewerb vorliegt.
Würden noch positive Gewinne erzielt, ziehe dies neue Mitbewerber in den Markt (keine Marktzutrittsschranken); gäbe es hingegen Verluste würden einige Unternehmen aus dem Markt ausscheiden.
Hierbei wird der Zusammenschluss hinsichtlich Marktanteilen, Finanzkraft, Marktzutrittsschranken, Nachfrage- und Angebotsentwicklung und weiterer Kriterien (Art. 2 Abs.