Eine wichtige und in der Praxis häufig umstrittene Abgrenzung betrifft die Unterscheidung von umlegbaren (= umlagefähigen) Betriebskosten und nicht umlegbaren Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten.
Die Hallen des alten Südbahnhofes werden aufgrund ihrer Baufälligkeit und hoher Instandsetzungskosten aller Voraussicht nach dem Neubaugebiet weichen und abgerissen werden.
Da Unterhalts- und Instandsetzungskosten nicht mehr tragbar waren, wurden die letzten Angestellten auf andere Gebäude verteilt, so dass das Turmhaus überflüssig wurde.
1551 wurde im Auftrag der Stadt eine Walkmühle errichtet, die die sie nutzenden Tuchmacher 28 Groschen jährlich kostete, zuzüglich der Instandsetzungskosten.