Instandhaltung kann aufgrund einer mitunter gesetzlich geregelten Instandhaltungspflicht zur Wahrung der (öffentlichen) Sicherheit erforderlich sein oder aber zur Vorbeugung von Systemausfällen betrieben werden.
Ferner ist zu bedenken, dass sich die fehlende Instandhaltungspflicht in Form eines niedrigeren Preises auswirken dürfte – aus preistheoretischer Sicht findet sich letztlich kaum ein Unterschied in den Rechtsordnungen.
Die Bewirtschaftung war erschwert durch Konflikte um Nutzungsrechte und Instandhaltungspflichten, häufige Hochwässer und unterschiedliche Zuständigkeiten der Behörden.