Die Eventualverpflichtungen aus dem Avalkreditgeschäft und die Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln werden mit der Bilanzsumme addiert, um die für Kreditinstitute wichtige Maßgröße des Geschäftsvolumens zu ermitteln.
Diese setzen sich aus Indossamentsverbindlichkeiten, den von einer Bank im Rahmen eines Avalkredits übernommenen Bürgschaften/Garantien/sonstigen Gewährleistungen und ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommenen unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen.