Fügt der Aussteller bei gekorenen Orderpapieren eine positive Orderklausel hinzu, so werden sie hierdurch erst zu Orderpapieren, die ebenfalls mittels Indossament übertragen werden können.
Auch vinkulierte Namensaktien sind materiell-rechtlich geborene Orderpapiere und nicht etwa Rektapapiere und können deshalb durch Indossament übertragen werden.
In der Praxis verwenden die Kreditinstitute meist individuelle Inhaberschecks, die den Scheck zu einem faktischen Inhaberpapier machen, das ohne Indossament übertragbar ist.
Er überprüft mithin die Kette der Indossamente auf ihre Lückenlosigkeit, wobei es unerheblich ist, ob die Indossamente wirksam oder die Unterschriften echt sind.
Die erforderliche Zustimmung zur Übertragung schränkt lediglich die Transportfunktion des Indossaments ein, ändert jedoch nicht den Charakter als Orderpapier.