Es sei angemerkt, dass ein Überordnungsverhältnis des Staates in aller Regel den freiheitlichen-demokratischen Grundsätzen des Grundgesetzes entspricht.
Umstritten ist, ob die Präambel des Grundgesetzes dessen integrierter Bestandteil ist, wofür allerdings der Wortlaut und die systematische Stellung sprechen.
In ihrer heutigen Ausprägung werden die Grundrechte des Grundgesetzes als positivrechtliche Ausgestaltungen der fundamentalen Menschenrechte verstanden.
Obwohl des Grundgesetzes ausdrücklich vereinfachte Fusionsregularien ermöglichen würde, wurde dabei aus politischen Erwägungen das Verfahren nach angewendet.
Mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes wurde die Tarifautonomie geltendes Recht, die Möglichkeit einer Zwangsschlichtung besteht seitdem nicht mehr.