In der Regel beauftragte der Grundeigentümer einen Werber, der die westlicher gelegenen deutschen Siedlungsgebiete bereiste und dort die Siedler anwarb und in das Siedlungsgebiet führte.
Jagdpachtverträge sind Verträge zwischen einer Jagdgenossenschaft oder dem Grundeigentümer einer Eigenjagd auf der einen Seite, und einem oder mehreren Pächtern auf der anderen Seite.
Sie war öffentlich-rechtlich und mit teilweise gemeinnützigem Zweck: Anlagemöglichkeit für Spargelder, die in Hypothekardarlehen für Grundeigentümer flossen.