Eine bewusste Grenzverletzung ist die intendierte Überschreitung der Intimsphäre einer Person, durch die Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte) berührt werden (Freiheit, Ehre, Gesundheit, Eigentum).
Die Ansammlung von Freischärlern im französischen Hüningen wurde wachsam beobachtet, da man eine Grenzverletzung auf der teilweise schweizerischen Schusterinsel befürchtete.
Zwar verkehrten über diese Grenzkontrollstelle fast ausschließlich Güterzüge, jedoch stellte eine Querung der hier schon eingezäunten Strecke ein Risiko für mögliche Grenzverletzungen dar.
Danach wurden insgesamt 23 Personen durch Aussagen der Betroffenen in verschiedener Weise (Grenzverletzungen, Übergriffe, sexualisierte und psychische Gewalt) belastet, darunter 18 Ordensmitglieder und 5 Mitarbeiter.
Im Vordergrund stehen in jedem Selbstbehauptungstraining Grenzverletzungen unterhalb eines körperlichen Angriffs, die Teilnehmer erlebt haben oder die ihnen alltäglich widerfahren können.