Sie diente in erster Linie dazu, den täglichen Grenzverkehr, sowie Verkehrswege, bzw. Versorgungslinien zu kontrollieren und vor allem Abgaben von den Durchreisenden zu erheben.
Innerhalb eines halben Jahres, gezählt ab dem ersten Tag der Einreise, darf man sich höchstens 90 Tage lang im zum kleinen Grenzverkehr zählenden Gebiet aufhalten.