Jedem Militärgericht erster Instanz sind eine bestimmte Anzahl Gerichtspräsidenten, Richter, Ersatzrichter, Gerichtsschreiber und Gerichtsweibel zugeteilt.
Frühzeitig nahm er politischen Einfluss bei Treffen mit Behördenleitern und Gerichtspräsidenten, die in erster Linie für organisatorische Fragen einberaumt worden waren.
Zu den Organen des Gerichts zählen der Erste Gerichtspräsident, sein Stellvertreter und die Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichtshofs.
Der Gerichtspräsident ist ein als Präsident fungierender Richter, der an der Spitze eines Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden öffentlichen Institution steht.