1 Bestreitet die Gerichtsperson, deren Ausstand verlangt wird, oder ein Richter beziehungsweise eine Richterin der Abteilung den Ausstandsgrund, so entscheidet die Abteilung unter Ausschluss der betroffenen Gerichtsperson über den Ausstand.
1 Eine Partei, die eine Gerichtsperson ablehnen will, hat dem Gericht unverzüglich ein entsprechendes Gesuch zu stellen, sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat.
Die Forderungen für Tagegelder von den Gerichtspersonen, Richtern, Gerichtsschreibern, Schöffen wurden abgelehnt, da die Beteiligten nicht zahlungsfähig waren.
Die betroffene Gerichtsperson legt einen möglichen Ausstandsgrund rechtzeitig offen und tritt von sich aus in den Ausstand, wenn sie den Grund als gegeben erachtet.
4, Satz 1 FamFG), sofern nicht ausschließlich die Ausschließung oder Ablehnung von Gerichtspersonen oder die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Gegenstand ist.
Die Gerichtsperson, vor der die Akten-Inrotulierung bei der Inrotulierungs-Tagsatzung stattfand, hatte darüber ein genaues Protokoll anzufertigen und die Inrotulierung in ein eigenes Tagebuch einzutragen.
Trifft bei einer Gerichtsperson ein Ausstandsgrund zu, so hat sie dies rechtzeitig dem Abteilungspräsidenten oder der Abteilungspräsidentin mitzuteilen.