Das Gemeinschaftspatent sollte nun nicht mehr die nationalen Patente ersetzen, sondern wie die Gemeinschaftsmarke oder das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als Option für die Anmelder bereitstehen.
Jahresgebühren für dem Gemeinschaftspatent vorhergehende europäische Patentanmeldungen sind entsprechend dem für sie geltenden Tarif zu zahlen (siehe oben).