Auf Länderebene liegt die Zuständigkeit für die Strafverfolgung bei strafrechtlichen Verstößen gegen den Geheimschutz bei den Generalstaatsanwaltschaften, die bei ihren Ermittlungen auf die Landeskriminalämter zurückgreifen.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er zeitweise Vertreter des Pressereferenten und seit 2007 mit dem Amt des Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten betraut.
Der exakte Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sollte den Wissenschaftlern dabei freistehen; der Dienst behielt sich jedoch explizit vor, im Rahmen der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse aus Gründen des Geheimschutzes sein Veto einzulegen.