Diese weiteren personenstandsrelevanten Angaben über die Ehegatten und ihre Kinder im Familienbuch wurden aus anderen Personenstandsbeurkundungen zusammengefasst (Sekundärbeurkundungen).
Inhalt war noch einmal die künftige gesetzliche Namensgebung für totgeborene Babys, der bislang anonyme Eintrag soll künftig zugunsten eines Namenseintrag in das Familienbuch weichen.
Ab sofort wurden alle Kinder ab 500 g personenstandsrechtlich erfasst, eine Nachtragsfrist ließ auch zuvor betroffenen Eltern die Wahl, ihre Kinder im Familienbuch einzutragen.
Der Sinn des Familienbuchs wurde darin gesehen, die eheliche Familie beim Standesbeamten ihres jeweiligen Wohnortes mit Personenstandsurkunden ausstatten zu können.
Zum Beweis des Eheschlusses wird seit 1875 beim Standesamt ein Personenstandsregister (bis 2008 Heiratsbuch) geführt, von 1958 bis 2008 wurde zusätzlich ein Familienbuch geführt.