Richter, Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen sowie Psychologen waren gefordert, ein stärkeres Bewusstsein für die Problematik der minderjährigen Scheidungskinder zu schaffen.
In Ländern, in denen eine Förderung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen besteht, reduziert sich der Finanzierungsanteil der Kommune um die Landesförderung.
Sie arbeitete zunächst in einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle, bis 1973 als Dozentin für Psychologie und Pädagogik an einer Erzieherfachschule und begann Nebentätigkeiten als Gerichtsgutachterin und Verfahrenspflegerin.
Das Grundprinzip bestand darin, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen am gerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Institutionen (Richter, Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen sowie Psychologen) zu realisieren.
In der Familienberatungsstelle bieten Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen, eine Rechtsberaterin und eine Ärztin Hilfestellung in sozialen und rechtlichen Fragen, in Fragen der Empfängnisverhütung und Schwangerschaftskonflikten, sowie bei Partnerschaftskonflikten und Sexualproblemen.
Die Leistung wird in der Regel in Erziehungs- beziehungsweise Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Einrichtungen kommunaler Trägerschaft sowie von Freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist kostenfrei.
Es ist hilfreich, vor der Beantragung nach gutachterlichen Stellungnahmen Ausschau zu halten, die z. B. von Schulpsychologischen Diensten, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten oder Erziehungs- und Familienberatungsstellen kostenlos ausgestellt werden.