Auf diese Weise können grundsätzliche Aussagen über die Höhe der Eigenkapitalanforderungen und die Sinnhaftigkeit von Einlagensicherungssysteme gemacht werden.
Zum anderen unterliegen die Einlagensicherungssysteme nun breiteren Informationspflichten, die den Einlegern eine verbesserte Information über die bestehende Einlagensicherung ermöglichen sollen.