Auch das Modell des Bündnis Kindergrundsicherung soll sich weitgehend aus dem Abbau des Ehegattensplittings und der bisherigen Familienleistungen finanzieren.
Das Ehegattensplitting, der geringe finanzielle Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und die Ausgestaltung der Transferleistungen bieten gegensätzliche finanzielle Anreize.
Zugleich soll die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, die an Stelle des Ehegattensplittings treten soll, zur Finanzierung der Transferleistung beitragen.
Familienpolitisch möchte sie das Ehegattensplitting abschaffen und stattdessen Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stärker fördern.