Neben der förmlichen Vorschaltbeschwerde kann auch fristlos Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden, über die wiederum die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet, wenn die Staatsanwaltschaft ihr nicht abhilft.
Denn der Beschwerdeführer habe sich auf das von ihm in der Dienstaufsichtsbeschwerde kritisierte Verhalten bezogen und eine Überprüfung dieses Verhaltens durch eine übergeordnete Stelle bezweckt.
Oft, nicht ganz treffend, Dienstaufsicht genannt (daher auch die Dienstaufsichtsbeschwerde: ein Appell an die Aufsichtsbehörde, die von ihr beaufsichtigte Behörde zu beeinflussen).