Für den Gewerbeaußendienst blieben die bis dato vorhandenen Dienstanweisungen und Aufgaben allerdings auch nach dem politischen Umbruch erhalten und sie nahmen an Umfang zu.
Norminterpretierende Dienstanweisungen erläutern fachspezifisch die allgemein gehaltenen Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm, insbesondere wenn diese unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet.
In dieser Funktion unterzeichnete er u. a. die Dienstanweisung, die es Bundesbehörden ermöglichte, private Personalcomputer (PC) online zu untersuchen.