Dies bedeutet nicht sofort einen Verstoß gegen die materielle Bilanzkontinuität, solange derartige Bewertungsänderungen sachlich begründet werden können.
Sie besagt, dass mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse eines Unternehmens sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen müssen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien zu folgen haben müssen (materielle Bilanzkontinuität).