Die Bezirkshauptmannschaft wird als Landesbehörde von einem bzw. einer von der Landesregierung bestellten, beamteten Bezirkshauptmann bzw. Bezirkshauptfrau geleitet.
In dieser Frage unterscheidet sich der Bezirkshauptmann zum Beispiel vom Landeshauptmann oder den Bundesministern, die jeweils selbst die Behörde sind.
Das Gesetz bestimmte in seinen §§ 10 und 11, dass jedes Land in politische Amtsbezirke gegliedert wird, denen vom Innenminister ernannte Bezirkshauptmänner vorstehen.
Der an der Spitze stehende Bezirkshauptmann musste in allen amtlichen Angelegenheiten eine Uniform aus grünem Tuch, weiße Wäsche und Handschuhe tragen.