Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres zu ermitteln und mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu vergleichen.
Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur) voraus.
Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 % ist bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ein Ausweis dieser Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen möglich.
Steuerlicher Gewinn und steuerlicher Verlust sind die Ergebnisse der Steuerbilanz, die bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steuerrechtliche Vorschriften berücksichtigt.
Einkünfte als Gewinne werden entweder durch vollständigen bzw. unvollständigen Betriebsvermögensvergleich zum Jahresende oder durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.