Ein Tendenzbetrieb, auch Tendenzunternehmen, ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht, dem Recht der grundlegenden Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
So ist er Mitautor eines führenden Kommentars zum Betriebsverfassungsrecht und Mitherausgeber einer neu konzipierten Kommentierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes.
Aufgrund dieser Besonderheit wird der Gesprächspartner des Betriebsrats im Gesetz hier als Unternehmer und nicht als Arbeitgeber wie im übrigen Betriebsverfassungsrecht bezeichnet.
Darunter beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Kostenwesen/Kalkulation, Bewertungsgrundsätze, Marketing und Vertrieb, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Manteltarifvertrag.