Von den afghanischen Antragstellern, über deren Asylantrag im Laufe des Jahres 2015 entschieden wurde, erhielten 47 % einen Schutzstatus, überwiegend aufgrund ihrer Flüchtlingseigenschaft.
Das Gesetz soll das Asylverfahren beschleunigen, die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfachen und Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen könnten, beseitigen.
Die erfolgte Registrierung und die Vorlage des Ankunftsnachweises sollen grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.