Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass Arbeitnehmern für Männer und Frauen getrennte Toilettenräume bereitgestellt oder eine getrennte Nutzung ermöglicht werden muss.
Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.