Öffentliche Urkunden werden von Behörden im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse oder von einem Notar innerhalb dessen Geschäftsgebiets in der vorgeschriebenen Form errichtet.
Zweitens führte die Furcht vor Amtsmissbrauch zu einer detaillierten Festlegung der Amtsbefugnisse und der Verhaltensregeln für Amtsträger, um Amtsführung und Verwaltungshandeln auf ihre Korrektheit überprüfen zu können.