Ergebnisse der Tests sollten zeitnah vorliegen, können sich in Einzelfällen aber auch verzögern, sie werden von der zuständigen Gesundheitsbehörde (Amtsarzt, bzw. Bezirkshauptmannschaft, Magistratsabteilung) mitgeteilt.
Dies ist z. B. bei Amtsärzten als beamtete Sachverständige des Gesundheitsamtes und Vertrauensärzten von Sozialversicherungsträgern, etwa der Berufsgenossenschaften der Fall.
Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner im Kühlraum des Krematoriums, in der Regel innerhalb von zwei Tagen.