Die Staatsanwaltschaft wertete die Tatsache, dass sie wartete, bis ihr Mann schlafen gegangen war, als Beweis für Heimtücke und schloss eine Affekthandlung aus.
Die beiden letztgenannten Delikte werden gegebenenfalls als Disqualifikation bestraft, wenn sie als Affekthandlung unmittelbar auf ein Foul des Gegners erfolgen.