1) festgelegt: Bei verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln beträgt der Zuschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers 3,15 %, höchstens jedoch 37,80 €, zuzüglich eines Festzuschlags von 70 Cent.
Dies kann sogar dazu führen, dass der Abgabepreis des besteuerten Produkts selbst trotz der Steuererhebung unter den ursprünglichen, steuerfreien Preis sinkt.
Die Differenz zwischen dem Rückkaufpreis abzüglich des Abgabepreises ist als Personalaufwand zu verbuchen, der ebenfalls den Sozialversicherungsabgaben unterliegt.