Wie der Rechnungshof feststellte, „...besteht keine verlässliche Perspektive, mit der vorhandenen Technologie den Gesamtbestand der zerrissenen Unterlagen in absehbarer Zeit und zu überschaubaren Kosten wiederherzustellen“.
Bei zerrissenem oder gedehntem Retinakulum besteht eine erhöhte Gefahr der wiederholten Verrenkung (Rezidiv) oder sogar der gewohnheitsmäßigen Verrenkung (habituelle Luxation).
Beide Überlieferungen sind durch hohe Verluste von Unterlagen gekennzeichnet, doch ist für einige Bereiche zerrissenes Schriftgut in nennenswertem Umfang erhalten.