Leistungseinschränkende Klauseln dienen dazu, über das Normalmaß hinausgehende Risiken (bereits vorhandene Krankheiten, gefährliche Lebensumstände, gefährliche Berufe oder schlicht fehlende Berufsbilder) aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen.
Seit dieser Festschreibung wurde kein weiterer Dastgāh (und keine neue große Guscheh) entwickelt, da das vorhandene Modalrepertoire als „in sich vollkommen“ betrachtet wird.
Außerdem wurden eigene Formen von religiösen Übergangsriten (Geburt, Tod) geschaffen bzw. vorhandene Rituale als allgemein bindend erklärt und vereinheitlicht (Initiation, Hochzeit).