Sofern der Tatbestand eines Beweisverwertungsverbots erfüllt ist, führt dies nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres dazu, dass der Beweis im Prozess nicht verwertet werden darf.
Die Bohrung durchfuhr 1144 Meter an Sedimenten und darunter 7 Meter an Basalt, wovon 174,3 Meter Bohrkern zur wissenschaftlichen Auswertung verwertet werden konnten.