Man könne nicht einen Lebensstil ohne fossile Energien und gleichzeitig einen Vermögenszuwachs durch fossile Energien anstreben, das seien unvereinbare Widersprüche.
So zum Beispiel, wenn die Parteien unvereinbare Tatsachen behaupten, aus denen sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben (der Unternehmer hält sein Werk für mangelfrei, der Besteller wendet Mängel ein).