Neben den dauerhaften Mieteinnahmen besteht unter der Voraussetzung einer kontinuierlichen Preissteigerung die Möglichkeit, steuerfreie Veräußerungsgewinne bei einem Verkauf zu realisieren.
Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 % nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg).
Reiter- und Bauernverbände argumentieren, dass eine zusätzliche Pferdesteuer bewirke, dass Pferdebesitzer in der Folge in steuerfreie Nachbargemeinden abwandern oder ihre Pferde verkaufen würden.
Auch wenn in einen Vertrag dann tatsächlich nur 4 Jahre eingezahlt worden sind, ist dieser trotzdem steuerfrei, wenn die Auszahlung nach 12 Jahren erfolgt.
Erst Jahre später, wenn das steuerliche Einlagekonto benötigt wird, um eine Auszahlung der Gesellschaft an die Gesellschafter steuerfrei zu stellen, werden solche Fehler bemerkt.