Die Heberleinbremse ist wegen ihres Funktionsprinzips (durchgehend und selbsttätig) noch immer eine zugelassene Betriebsbremse bei der Eisenbahn, speziell bei den geringeren Geschwindigkeiten der Schmalspurbahnen.
Im deutschen Sprachraum wird als Deflagration auch die selbsttätig fortlaufende Zersetzung eines Feststoffes bezeichnet, die mit einer Wärme- oder Gasfreisetzung einhergehen kann.
Züge ohne durchgehende und selbsttätige Bremse waren mit einer Kommunikationsleine ausgerüstet, durch deren Ziehen im Notfall der Lokomotivführer informiert werden kann, eine Notbremsung auszulösen.
Dabei erfolgt der Vorblock selbsttätig beim Befahren der Zugeinwirkung für die Fahrstraßenauflösung, jedoch muss manuell zurückgeblockt werden, nachdem der Zugschluss erkannt wurde.