Zunächst wurden die darunter befindlichen Angehörigen von „Turkvölkern“ noch als rassisch minderwertig bezeichnet; bereits im Herbst 1941 wurde eine andere offizielle Haltung verkündet.
Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische, religiöse oder auch soziale Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Unter dieser Maßgabe wurden Museumsbestände geplündert, Kunstwerke aus privaten Sammlungen beschlagnahmt und von Personen geraubt, die aus politischen oder rassischen Gründen verfolgt wurden.
Der Zentralbegriff des nationalsozialistischen Staatsrechts sei „Führertum“, unerlässliche Voraussetzung dafür „rassische“ Gleichheit von Führer und Gefolge.
Bei dieser „überparteilichen und interkonfessionellen“ Arbeitsgemeinschaft verhinderte er nach eigenem Bekunden aus rein religiösen und nicht rassischen Gründen den Vortrag eines jüdischen Universitätsprofessors.