Psychosoziale Zielsetzungen waren die Enthospitalisierung der Langzeitpatienten, die Therapie und Rehabilitation anstelle der bisherigen Verwahrung und die Gleichstellung psychisch Kranker mit körperlich Kranken.
Angesichts der politischen Umstände wurde die Betreuung psychisch Kranker für die Ordensgemeinschaft immer schwieriger, so dass man sich zur Einrichtung einer Behandlungsstätte für Tuberkulosekranke entschloss.
Spezifische Stereotype und Vorurteile sind wesentliche Bestandteile einer Stigmatisierung psychisch Kranker und können zu einer diskriminierenden Behandlung dieser Personen führen.
Das Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen war ein hessisches Landesgesetz zur Unterbringung psychisch kranker Menschen.