Grundlage für die Bemessung der Beiträge (allgemeine Beitragsgrundlage) ist für Pflichtversicherte in der Regel der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst.
Auch will und werde ich meinen geistlichen Vorgesetzten gebührende Ehre und Gehorsam erweisen und allem, was mir in meinem Amte auferlegt wird, getreulich nachkommen.
Doch hatten sich die Interessen an der Mathematik seit den 1920er Jahren deutlich verschoben, so dass seinen Arbeiten nicht mehr die gebührende Aufmerksamkeit zuteilwurde.
Außerdem habe er mit seinen Veröffentlichungen auch mit dazu beigetragen, dem deutschen Soldaten die ihm gebührende Achtung gegen eine Welle diffamierender Literatur zu verschaffen.