Dieser Bereich bündelt Informationen über Rechte und Pflichten, zu erledigende Behördengänge, finanzielle Hilfen und steuerliche Auswirkungen, die in einer Lebenssituation zutreffen.
Lag das erledigende Ereignis zwischen Klageeinreichung (Anhängigkeit) und Zustellung (Rechtshängigkeit) - oder vor Klageeinreichung, kann die Erledigung der Hauptsache nicht durch Urteil festgestellt werden, da keine Hauptsache vorgelegen hat.
Durch die Bestimmungen in den §§ 22a bis 22m StPO kann die Staatsanwaltschaft nun auch im Rahmen der Diversion eine den Strafanspruch des Staates materiell endgültig erledigende Entscheidung treffen.