Mit diesem künstlichen Sauerstoffeintrag konnte der Sauerstoffgehalt wieder nahezu auf die gesetzlich erforderlichen 4 mg Sauerstoff pro Liter Wasser angehoben werden.
Das unterscheidet das Arbeitsgerichtsverfahren vom Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei in der Regel auch die erforderlichen Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten hat.
Ein wesentliches Merkmal des fünften Erkenntnisschritts ist, dass Intelligenz und Gedächtnisstärke dafür zwar erforderlich sind, aber nicht ausreichen.
Um neuen, teilweise völlig fremden Besitzern die Auswahl der Kulturen oder der Bearbeitung zu ermöglichen, ist eine genaue Planungsgrundlage erforderlich.