In der endgültigen Entscheidung, die erst nach der Wahl erging, erkannte das Gericht das Recht der Beamten an, sich an einem ordnungsgemäßen Volksbegehren zu beteiligen.
Bis zu ihrer endgültigen Auflösung im Jahre 1994 veröffentlichten sie drei Studioalben und mehrere Singles und waren auf diversen Compilations vertreten.