Nachdem die Vorkriegsverhandlungen abgebrochen worden waren, bestanden zwischen den beiden kriegführenden Staaten keine offiziellen diplomatischen Verbindungen mehr.
Bei Bedarf findet eine inhaltliche Überprüfung der Angaben in der Urkunde durch Ermittlungen von Vertrauensanwälten der jeweiligen deutschen diplomatischen Vertretung im entsprechenden Land statt.