Die Seitenstrangangina wird auch als Angina lateralis oder Pharyngitis lateralis bezeichnet und beschreibt eine akute Entzündung des Lymphgewebes im Bereich des Rachens.
Sicherheitskräfte dürfen auch ohne Durchsuchungsbefehl private Wohnungen betreten, wenn sie eine akute „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ befürchten.
Die Meldepflicht gilt nur soweit der direkte Nachweis auf eine akute Infektion hinweist und sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum.