Ihm obliegt demnach die Aufsicht über die Anwendung der Verfassung, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Staates sowie die Unantastbarkeit und Unteilbarkeit des Staatsterritoriums.
Im türkischen Gesetz hingegen erfolgt die Strafverfolgung stets von Amts wegen (Offizialdelikt), es verlangt keine besonders schwere Herabsetzung oder Ehrenkränkung und schützt lediglich die Unantastbarkeit einer einzelnen Person.
Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.
Ein besonders wichtiges Zugeständnis des Königs bestand darin, dass er in schriftlicher Form die Unantastbarkeit der Landesverfassung und die bisherige Sonderstellung des Landes bestätigte.