Bei Geburtstagen und anderen familiären Festen wird in der Regel geflaggt, ebenso im Trauerfall; hierbei bis zur Beerdigung auf halbmast, danach auf voller Höhe.
Personen enthüllen eine Notlage, um sich auszusprechen (Validierung) und um soziale Unterstützung zu erhalten, z. B. bei Arbeitsplatzverlust, Trennung/ Scheidung, schwerer eigener Erkrankung oder von Angehörigem, Trauerfall.
Da die Wohnverhältnisse knapp waren und viele Heimatvertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zugezogen waren, war es vielen nicht möglich im Trauerfall die Verstorbenen daheim zu behalten.
Ausgenommen sind Geschäftsleute, die Verwandte im Gefängnis haben, einen Trauerfall in der Familie zu beklagen oder einen Polizeibeamten oder Carabiniere unter den Verwandten haben.
Jedoch zieht der Bürgermeister seine Idee vom „toten Mann“ weiterhin durch, und der Herzog verspricht, aus Rücksicht auf den Trauerfall gleich am nächsten Tag die Stadt wieder zu verlassen.