Zu den Arbeitsbereichen zählen Grundlagenforschung und Spezialuntersuchungen, schwerpunktmäßig auf den Gebieten des unterirdischen Bauens sowie des Bahn- und Straßenverkehrs.
Es kommen insbesondere folgende Sanktionsnormen zur Anwendung: Fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsstraftaten (meist Gefährdung des Straßenverkehrs) und fahrlässige Tötung.
Den ersten Aufklärungskampagnen zu dieser Straßenverkehrs-Ordnung war nur relativ geringer Erfolg beschieden, was 1972 auf fehlende Mittel zurückgeführt wurde.