Es scheint, dass dieses Schlichtungsverfahren zugleich eine Art Vorverhandlung darstellte, in der die Prozessparteien alle ihre Argumente und Beweismittel darlegen mussten.
In der Berufungs- und in der Revisionsinstanz werden auch die Anwaltsgebühren je nach Obsiegen oder Unterliegen zwischen den Prozessparteien aufgeteilt.
Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden.
Unter einer Terminsvollmacht versteht man im deutschen Zivilprozessrecht die Vollmacht, eine Prozesspartei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, im Termin zur mündlichen Verhandlung zu vertreten (Abs.