Hierbei bildete sich ein Berufsstand professioneller Juristen heraus, die eine Partei in der Verhandlung vor dem Gericht vertraten, die so genannten Prokuratoren.
Als Prokuratoren können im kirchlichen Bereich darüber hinaus unterschiedliche Amtsträger bezeichnet werden, die Vermögen verwalten oder bestimmte Funktionen stellvertretend für einen anderen ausüben.
Im Geschäftsgang der päpstlichen Kanzlei dienen die Vermerke der Prokuratoren der Beschleunigung der Zuordnung an den zuständigen Vertreter des Antragstellers für eine Urkunde.