Zweifellos gab es noch weitere Ausbrüche gewaltsamen Protests, die in den spanischen Berichten unerwähnt blieben, weil niemand wegen Inkompetenz seines Postens enthoben werden wollte.
Es gibt weder eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Besetzung des Postens des stellvertretenden Premierministers, noch sieht der Posten irgendwelche Sondervollmachten vor.
Während in der Literatur zumeist von einer Strafversetzung die Rede ist, sah von Jung selbst den Vorgang als „eine allergnädigste Verleihung eines seinem gebrechlichen Alter angemessenen Postens“.