Damit sind Verstöße gegen die Forderung nach Parteidisziplin nur dann durch die Partei im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens zu sanktionieren, wenn die Grundsätze der Partei betroffen sind.
Selbst von Gegnern wurden trotz fehlenden Fraktionszwangs die Parteidisziplin etwa bei Abstimmungen und Wahlen sowie ihre demonstrative Geschlossenheit gerühmt.